Unsere Leistungen


Steuererklärungen sind Vertrauenssache

Durch eine fachkundig erstellte  Einkommensteuererklärung können Sie sich zuviel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen.
Wir helfen Ihnen mit unserem umfangreichen und kompetenten Wissen.
Wir sind Ihr starker Partner.


Unser Service für unsere Mitglieder

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefungis gem. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz, wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und überprüfen Ihren Einkommensteuerbescheid.

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund ums Thema Lohnsteuer/Einkommensteuer.

...  und Mitglied werden ist ganz einfach

Sie vereinbaren einen ersten Beratungstermin. Da unterschreiben Sie Ihre Beitrittserklärung und entrichten Ihren ersten Mitgliedsbeitrag. Und schon stehen Ihnen alle Leistungen für unsere Mitglieder zur Verfügung.


Unsere Leistungen für unsere Mitglieder (im Rahmen der Mitgliedschaft)


  ~  Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung

Im Rahmen der gesetzlich eingeschränkten Beratungsbefugnis gem § 4 Nr.11 StBerG beraten wir unsere Mitglieder

  ~  in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
  ~  bei der Wahl der Steuerklasse
  ~  bei den Aufwendungen für den Beruf (Werbungskosten)
  ~  bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
  ~  bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem AVmG
  ~  bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
  ~  bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei
      haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammen-
      hängenden Arbeitgeberaufgaben
  ~  bei Dienstleistungen im Haushalt/ an Haus oder Wohnung (private Reparatur-
      und Modernisierungsarbeiten)
  ~  im Zusammenhang mit Steuerspar-Möglichkeiten
  

Bei folgenden Anträgen dürfen wir unseren Mitgliedern helfen:

  ~  Kindergeld
  ~  Lohnsteuerermäßigung
  ~  Wohnungsbauprämie
  ~  Arbeitnehmersparzulage
  ~  bei Dienstleistungen im Haushalt/ an Haus oder Wohnung (private Reparatur-
      und Modernisierungsarbeiten)
  ~  Nichtveranlagungsbescheinigungen
  ~  Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von
      Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer
      (Abgeltungssteuer / Zinsabschlagsteuer / Kapitalertragsteuer)
  ~  zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und
      Rürupversicherungen)
  ~  Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage)

Wir berechnen den voraussichtlichen Erstattungsanspruch, prüfen die Steuerbescheide und legen - wenn nötig - Einspruch ein.

Wenn Sie als Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften beziehen und diese Einnahmen 18.000 EUR und bei zusammen veranlagten Ehegatten 36.000 EUR nicht übersteigen, dürfen wir Sie ebenfalls beraten und die Steuererklärung erstellen.

Und wir dürfen Sie auch beraten, wenn Sie Einnahmen als Übungsleiter oder aus Ehrenämtern (gem. § 3 Nr. 12 Nr. 26 und Nr. 26a EStG) beziehen, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.

Ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis

Anspruch auf all die aufgeführten Leistungen haben Sie ab dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft und der Zahlung des kalenderjährlichen Mitgliedsbeitrages; es kommen keine zusätzlichen Gebühren auf Sie zu.